Gewerbe zu Wohnen (KfW 266) in Hamburg Bis zu 30.000 € Zuschuss je neuer Wohneinheit sichern

Wandeln Sie leerstehende Büro-, Praxis- oder Gewerbeflächen wirtschaftlich in Wohnraum um. Wir begleiten Sie von der Förderstrategie über die energetischen Nachweise bis zur Bestätigung zum Antrag (BzA).

Was ist die KfW 266 Förderung?

Die KfW 266 Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt Eigentümer und Investoren dabei, leerstehende oder dauerhaft mindergenutzte Büro-, Praxis- und Ladenflächen in dringend benötigten Wohnraum umzuwandeln. Gerade in Hamburg stehen viele Gewerbeimmobilien leer, während gleichzeitig bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Mit dem neuen Förderprogramm schafft der Bund einen finanziellen Anreiz, diese Flächen nachhaltig umzunutzen.

Im Gegensatz zu einem klassischen KfW-Kredit handelt es sich bei der KfW 266 Förderung um einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert wird die Umnutzung beheizter Gebäude oder Gebäudeteile, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden und künftig als Wohnraum dienen sollen. Dadurch können Investoren und Eigentümer einen erheblichen Teil ihrer Umbaukosten fördern lassen.

Die Antragstellung ist ab dem 1. Juli 2026 möglich. Die Förderrichtlinie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 befristet und mit einem Gesamtbudget von 300 Millionen Euro ausgestattet. Da Fördermittel begrenzt sind und die technische Planung bereits vor Antragstellung vorbereitet werden muss, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung der Förderfähigkeit und eine professionelle Antragsvorbereitung.

30 % / 30.000 €

Ihre Fördervorteile auf einen Blick

30 % Zuschuss auf die förderfähigen Umbaukosten

100.000 € maximale förderfähige Kosten je Wohneinheit

Bis zu 30.000 € nicht rückzahlbarer Zuschuss

Die KfW-266-Förderung unterstützt die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien zu Wohnraum mit bis zu 30.000 € Zuschuss je Wohneinheit.

Wer ist förderfähig?

Eigentümer leerstehender oder mindergenutzter Gewerbeimmobilien

Projektentwickler und Bauträger

Immobilieninvestoren und Family Offices

Bestandshalter & Wohnungsunternehmen

Hausverwaltungen im Auftrag von Eigentümergemeinschaften

Architekten für Umnutzungsprojekte

Voraussetzung ist stets:

Es entsteht durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit, das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Antragstellung beheizt und nicht zu Wohnzwecken genutzt. Unternehmen und gewerbliche Antragsteller müssen zusätzlich die De-minimis-Beihilferegelung berücksichtigen.

So begleiten wir Ihr KfW-266-Projekt

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären Ausgangslage, Zielsetzung und grobe Machbarkeit Ihres Umnutzungsprojekts.

Förderprüfung

Wir prüfen die grundsätzliche Förderfähigkeit nach KfW 266 und mögliche Kombinationen mit KfW 261.

Energetische Bewertung

Berechnung nach DIN V 18599 und Prüfung, wie der EH85-EE-Standard erreichbar ist.

Bestätigung zum Antrag (BzA)

Erstellung der BzA als fachliche Grundlage für Ihren Förderantrag.

Förderantrag

Antragstellung direkt bei der KfW – vor Beginn der Umbaumaßnahmen.

Baubegleitung

Fachliche Begleitung während der Umsetzung, in enger Abstimmung mit Architekt und Baustelle.

Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Abschließende Bestätigung gegenüber der KfW zur Auszahlung des Zuschusses.

Welche Rolle übernimmt der Energieeffizienz-Experte?

Für die Förderung nach KfW 266 ist die Einbindung eines in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) gelisteten Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Konkret übernehmen wir folgende Aufgaben:

Energiekonzept & EH85 EE

Wir prüfen, ob und mit welchen Maßnahmen Ihr Gebäude den geforderten Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH85 EE) nach dem Umbau erreichen kann – oder Effizienzhaus Denkmal EE bei erhaltenswerter Bausubstanz.

Berechnung nach DIN V 18599

Die energetische Bilanzierung des Gebäudes erfolgt nach dem anerkannten Berechnungsverfahren DIN V 18599 und bildet die fachliche Grundlage für alle Nachweise gegenüber der KfW.

Bestätigung zum Antrag (BzA)

Die BzA ist Voraussetzung für die Antragstellung bei der KfW. Wir erstellen sie auf Basis der energetischen Planung und der geplanten Umnutzung.

Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Nach Abschluss der Baumaßnahme bestätigen wir gegenüber der KfW, dass der geforderte Energiestandard tatsächlich erreicht wurde – Grundlage für die Auszahlung des Zuschusses.

Häufige Fragen zu KfW 266

KfW 266 ist ein Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das über die KfW abgewickelt wird. Gefördert wird der Umbau beheizter, bislang nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude oder Gebäudeteile zu Wohnraum – als direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Umbaukosten, bezogen auf maximal 100.000 € je neu entstehender Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein möglicher Zuschuss von bis zu 30.000 € pro Wohnung.

Eigentümer und Investoren, die ein beheiztes, nicht zu Wohnzwecken genutztes Gebäude oder Gebäudeteil in Wohnraum umwandeln möchten. Unternehmen und gewerbliche Antragsteller müssen dabei die De-minimis-Beihilferegelung berücksichtigen.

Typischerweise Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Praxen, Hotels, Einzelhandelsflächen, Lager- und sonstige Gewerbeflächen – vorausgesetzt, sie sind beheizt und aktuell nicht zu Wohnzwecken genutzt.

Ja. KfW 266 fördert ausschließlich die Umnutzung beheizter Gebäude oder Gebäudeteile. Für unbeheizte Bestandsgebäude gelten andere KfW-Programme.

Gefördert werden die eigentlichen Umbaukosten: unter anderem Rückbau, Grundrissänderungen, neue Treppenhäuser, Erschließung, kompletter Innenausbau, statische Anpassungen sowie die Umgestaltung der Außenanlagen.

Nein. Reine energetische Maßnahmen wie Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizungsanlage sind nicht Gegenstand von KfW 266. Dafür steht ergänzend das KfW-Programm 261 bzw. die Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Verfügung.

Ja, beide Programme lassen sich sinnvoll kombinieren, da sie unterschiedliche Kostenpositionen abdecken: KfW 266 die Umbaukosten, KfW 261 die energetischen Maßnahmen.

Grundsätzlich mindestens Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH85 EE), für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt Effizienzhaus Denkmal EE.

EH85 EE steht für Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien. Das Gebäude darf nach dem Umbau höchstens 85 % des Primärenergiebedarfs eines GEG-Referenzgebäudes aufweisen und muss einen definierten Anteil erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung nutzen.

Ja. Die Einbindung eines in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelisteten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend, um die energetischen Nachweise zu erstellen.

Er erstellt das energetische Konzept, führt die Berechnung nach DIN V 18599 durch, prüft das Erreichen des EH85-EE-Standards und erstellt die erforderlichen Nachweise BzA und BnD gegenüber der KfW.

Die BzA wird von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt und ist Voraussetzung, um den Förderantrag bei der KfW zu stellen.

Die Bestätigung der Umbaukosten ist Teil der Objektplanung und liegt im Aufgabenbereich des Architekten bzw. Planers – nicht des Energieeffizienz-Experten.

In der Regel ja. Architekt und Energieeffizienz-Experte übernehmen unterschiedliche, sich ergänzende Aufgaben: Der Architekt verantwortet Objektplanung, Baugenehmigung und Kostenbestätigung, der Energieeffizienz-Experte die energetische Planung und Nachweisführung.

In der Regel ja. Die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung und muss baurechtlich zulässig sein.

Vor Vorhabenbeginn, direkt bei der KfW. Ein Beginn vor Erteilung der Förderzusage ist förderschädlich.

Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der der Bauausführung zuzurechnen ist. Planungs- und Beratungsleistungen vor Antragstellung sind unschädlich.

Die Förderrichtlinie gilt zunächst befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026, mit einem Fördervolumen von 300 Millionen Euro für dieses Jahr.

Für Unternehmen greift die De-minimis-Beihilferegelung mit einem Gesamtdeckel von 300.000 € über drei Jahre. Private Selbstnutzer sind hiervon ausgenommen.

Der Umsetzungszeitraum nach Zusage beträgt maximal 54 Monate.

Die BnD wird nach Abschluss der Baumaßnahme vom Energieeffizienz-Experten erstellt und bestätigt gegenüber der KfW, dass der geforderte Energiestandard tatsächlich erreicht wurde.

KfW 266 ist ein bundesweites Förderprogramm. Wir begleiten Projekte gezielt in Hamburg, der Metropolregion Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, da lokale Bau- und Marktkenntnis für eine realistische Förderstrategie entscheidend ist.

Ja. Das kostenlose Erstgespräch führen wir nach Wunsch persönlich in unserem Büro in der Hamburger HafenCity oder digital per Videocall.

Mein Name ist Tony Granz und ich stehe Ihnen als zertifizierter Energieeffizienzexperte und Energieberater der TU Darmstadt für energetische Sanierung von Wohngebäuden zur Seite. Ich unterstütze Sie bei Mindestanforderungen beiEigentümerwechseln und Neubauten, informiere Sie über förderfähige Maßnahmen und erstelle individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP). Zudem helfe ich Ihnen bei der Beantragung von BAFA- und KfW-Förderungen und überwache die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen.

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